Zusatzbezeichnung Homöopathie

Der Landesverband Hessen-Rheinlandpfalz-Saar bietet Ihnen eine Grundausbildung nach den Richtlinien der Rheinland-Pfälzischen Landesärztekammer an:

Die Ausbildung umfasst:

  • 6 Wochenkurse A-F (240 Stunden Weiterbildung)
  • 100 Stunden Fallseminare oder 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten
  • Prüfung durch die Landesärztekammer

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von der Landesärztekammer nach einer Prüfung vergeben. Sämtliche Kurse und Stunden sind für das Diplom des DZVhÄ anrechenbar.

weitere Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung:

  • Facharztanerkennung
  • 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • Arbeitsstätte in Sachsen (bzw. ohne ärztliche Tätigkeit: Wohnort in Sachsen)

Die Zusatzbezeichnung ermöglicht die Abrechnung mit bestimmten gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) über die Kassenärztliche Vereinigung (Ausnahme Bremen). Es handelt sich dabei nicht um dieselben Krankenkassen, die Homöopathie über die IV-Verträge erstatten. Für Abrechnung über die IV-Verträge ist das Diplom erforderlich.

Achtung:
Es gelten nur die Diplomkurse, die bei einer Landesärztekammer als Weiterbildungskurse anerkannt sind, eine Akkreditierung für CME-Punkte ist nicht ausreichend. Die Kursinhalte müssen sich an das Musterkursbuch Homöopathie der Bundesärztekammer halten. Mindestens 80 % der Kurse und mindestens 50 % der Fallseminare müssen erkennbar in Präsenz stattgefunden haben. Die Qualifikation kann nur von im Kammerbereich Rheinland-Pfalz ansässigen Ärztinnen und Ärzten erworben werden.