Homöopathie ist eine sichere Methode und tatsächlich gilt sie in weiten Teilen der Bevölkerung als wirksame und nebenwirkungsfreie Therapiemethode. Eine repräsentative Forsa-Umfrage kam im März 2020 zu dem Ergebnis, dass 55 Prozent der Befragten Homöopathie nutzen. Das gefällt einer kleinen, aber gut organisierten Skeptiker-Gruppierung nicht und streut die Behauptung, Homöopathie sei gefährlich oder gefährde die Patientensicherheit. Aus ärztlicher Sicht des DZVhÄ Landesverbandes Hesen, Rheinland-Pfalz, Saarland ist das falsch. Warum, lesen Sie hier:

  • Homöopathie in ärztlicher Hand – oder mit ärztlicher Begleitung – bietet die Gewähr, dass jederzeit das Wissen und die Erfahrung der konventionellen Medizin zur Verfügung steht und in Therapieentscheidungen einbezogen wird.
  • Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder der weitergehenden Qualifikation „Homöopathie-Diplom“, sind nicht einfach nur Homöopathen, sondern verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und in den meisten Fällen über eine Facharztqualifikation.
  • Die Zusatzbezeichnung gründet auf dem Fundament einer von der Bundesärztekammer inhaltlich und strukturell anerkannten, curricularen Weiterbildung, an deren Ende ein Fachgespräch vor bestellten Prüfern der jeweiligen Ärztekammer steht.
  • Der DZVhÄ Landesverband Hesen, Rheinland-Pfalz, Saarland organisiert regelmäßig und seit Jahren ärztliche Fortbildungen, auch mit dem Ziel, alle homöopathischen Ärztinnen und Ärzte mit einem aktuellen update zum „state oft he art“ der konventionellen Medizin bei bestimmten Diagnosen / Krankheitsbildern zu versorgen. Das jeweils aktuelle medizinische Fachwissen bietet die Voraussetzung, im individuellen Krankheitsfall zum Wohl und zur Sicherheit des Patienten abzuwägen, welche Behandlungsoptionen, allein oder in Kombination zum Einsatz kommen sollen.
  • Der DZVhÄ Landesverband Hesen, Rheinland-Pfalz, Saarland empfiehlt nach abgeschlossener Weiterbildung und Erlangung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ allen seinen Mitgliedern, sich in Qualitätszirkeln, Intervisions- oder Supervisionsgruppen ständig fortzubilden.
  • Homöopathische Ärztinnen und Ärzte wenden Homöopathie nicht prinzipiell immer an, sondern entscheiden nach Maßgabe der zu behandelnden Krankheit, ob Homöopathie ergänzend, alternativ oder überhaupt nicht zur Anwendung kommt.
  • Homöopathische Ärztinnen und Ärzte wenden klare und nachvollziehbare Regeln der Arzneifindung an und kombinieren diese Erkenntnisleistung immer auch mit dem „klinischen Blick“, der aus ihrer Erfahrung als ausgebildete Ärzte herrührt. Sie befolgen somit methodeneigene Leitlinien und parallel hierzu die wissenschaftlich generierten und erfahrungsgestützten Leitlinien der konventionellen Medizin.
  • Homöopathie als Methode ist nicht gefährlicher als die konventionelle Medizin. Gefahr droht nur durch falsche Anwendung, also durch ärztliche Fehlleistung (falsche Indikationsstellung, falsche Dosierung, fehlende Berücksichtigung von Kontraindikationen, Nebenwirkungen oder Arzneimittelinteraktionen). Ärzte sind Menschen, die Fehler machen können, das gilt für alle Bereiche der Medizin.
  • Im Falle therapeutischer Fehlleistungen („Kunstfehler“) zum Schaden von Patienten unterliegen auch homöopathische Ärztinnen und Ärzte den gängigen rechtlichen und standesrechtlichen Regelungen und Konsequenzen bis hin zu Berufsverbot oder Entzug der ärztlichen Approbation. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es im ureigenen Interesse der Ärzte, größtmöglichen Wert auf Patientensicherheit zu legen.
  • Es kommen ausschließlich homöopathische Arzneien zum Einsatz, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen oder registriert sind. Das BfArM prüft in diesem Zusammenhang, ob die Arzneimittel nach den Vorgaben des Homöopathischen Arzneibuches (HAB) hergestellt wurden und ob der Hersteller ihre Qualität und Unbedenklichkeit nachweisen kann.
  • Alle genannten Aspekte zusammen legitimieren die Aussage, dass ärztliche Homöopathie eine in jeder Hinsicht sichere Therapieoption darstellt.