Seit 40 Jahren gibt es die Zusatzbezeichnung Homöopathie als Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung. Die Delegiertenversammlung der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich bei der Verabschiedung der neuen Musterweiterbildungsordnung (MBWO) 2018 ausdrücklich für einen Erhalt der Homöopathie ausgesprochen. Sie hat dabei die Anforderungen im Sinne einer Qualitätssteigerung von 4 auf 6 Wochenkurse angehoben, zusätzlich zu 100 Stunden Fallseminaren. Den Landesärztekammern hat sie empfohlen, der MBWO zu folgen. „In der Ärztekammer Rheinland-Pfalz steht die Entscheidung im April an und wir wünschen uns, dass das Präsidium und die Delegiertenversammlung im Sinne der Therapievielfalt und der Patientensicherheit Pro-Homöopathie stimmen“, sagt Dr. med. Sieglinde Lauer, 1. Vorsitzende des DZVhÄ-Landesverbandes Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland.
Hohe Qualitätsstandards und Sicherheit durch ärztliche Homöopathie
In der Bevölkerung gibt es eine hohe Nachfrage nach homöopathischer und anderer komplementärmedizinischer Behandlungen. In repräsentativen Umfragen gaben 75 Prozent der Befragten an, eine Integrative Medizin – das Miteinander von konventioneller und komplementärer Medizin – zu wünschen bzw. dies schon zu praktizieren. „Die Anwendung gehört weiterhin in die Hände gut ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte, sonst überlassen wir die Homöopathie der Selbstmedikation und der Anwendung durch wenig qualifizierte Anbieter“, befürchtet Lauer.
- Die jetzige WBO sichert eine standardisierte, qualitativ hochwertige Weiterbildung, die mit einer Prüfung in der Ärztekammer abgeschlossen und nachgewiesen wird.
- Die hohen Qualitätsstandards und eine einheitliche Weiterbildung bundesweit geben Sicherheit bei der Anwendung und dienen der Orientierung von Ärzt*innen und Patient*innen.
Auch Rheinland-Pfalz behandeln Ärzt*innen aus verschiedenen Fachrichtungen und mit meist langjähriger Berufserfahrung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie. Auf Grundlage ihrer ärztlichen Kompetenz entscheiden sie verantwortungsbewusst, wann eine homöopathische Behandlung sinnvoll ist – im Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen der Methode.
Ärztliche Therapiefreiheit und Methodenvielfalt muss erhalten bleiben
Methodenvielfalt und Pluralismus sind nicht nur in der Medizin hohe Güter. Ein Ausschluss der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der WBO trägt zu einer Verarmung der medizinischen Möglichkeiten und der ärztlichen Heilkunst bei. Vielfalt stellt in allen Bereichen des Lebens eine Bereicherung dar. „Warum sollten wir eine seit über 200 Jahren bewährte und von Therapeuten und Patient*innen stark nachgefragte Therapiemethode aus der ärztlichen Kompetenz verbannen und uns damit selbst in unserer Therapiefreiheit einschränken?“, fragt sich Sieglinde Lauer. Sie erinnert an Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, den früherer Ärztekammerpräsident, und an Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen, die vor vielen Jahren das Dialogforum Pluralismus in der Medizin gegründet haben. Das hat zu einem Austausch der verschiedenen Paradigmen geführt und zu gegenseitigem Verständnis und Wertschätzung beigetragen. „In diesem Sinne wünschen wir uns auch in Zukunft die Kooperation und den Austausch mit Ihnen als ärztliche Kolleg*innen“, sagt Lauer in Richtung der Delegierten der Ärztekammer Rheinland-Pfalz, die über die Weiterbildungsordnung zu entscheiden haben.